Maßnahmen zum Gewässerschutz werden konkret

EU-Wasserrahmenrichtlinie: Veröffentlichter Entwurf des Bewirtschaftungsplans kann beim Fachdienst Wasserwirtschaft im Kreishaus Meschede eingesehen werden

 

Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie schreitet weiter voran. Im Rahmen einer umfassenden Anhörung wird die Öffentlichkeit nun den Entwurf des Bewirtschaftungsplans einschließlich des Maßnahmenprogramms informiert. Dazu wird den Bürgerinnen und Bürgern bis zum 21. Juni 2009 die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die Unterlagen können in diesem Zeitraum im Fachdienst Wasserwirtschaft beim Hochsauerlandkreis, Steinstraße 27, Zimmer 672 zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bis Ende 2009 müssen laut EU-Fahrplan die anstehenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme ausgearbeitet und bis 2015 umgesetzt sein. Grundlage der Entwürfe sind zum einen die vom Landesumweltministerium als zuständiger Flussgebietsbehörde durchgeführten Bestandsaufnahmen an den Gewässern, zum anderen aber auch die Ergebnisse aus der bisherigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Eingearbeitet in den vorliegenden Entwurf wurden aber auch bereits zur Verfügung stehende Planungen und Konzepte. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verfolgt das Ziel, bis 2015 europaweit möglichst einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer herzustellen.

Ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieser Zielstellung ist die Erarbeitung von flussgebietsgezogenen Bewirtschaftungsplänen. Diese enthalten jeweils getrennt für beide Bearbeitungsgebiete eine aktuelle Zustandsbeschreibung der Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser) sowie konkrete Umweltziele. Gleichzeitig sind die Maßnahmenprogramme zusammenfassend dargestellt, die zu einer Erreichung und Erhaltung des von der Richtlinie geforderten "guten ökologischen Zustands" notwendig sind.

Schwerpunkt der Maßnahmenprogramme ist die Verbesserung der Durchgängigkeit für Fische und andere gewässerökologische Maßnahmen, wie z. B. die Renaturierung von Flussabschnitten. Stellungnahmen zum Entwurf einschließlich der Maßnahmenprogramme nimmt die Untere Wasserbehörde bis 21. Juni 2009 gerne entgegen.