Karneval und Jugendschutz gehören zusammen

Die Jugendämter im Hochsauerlandkreis machen auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Karneval aufmerksam - Broschüre erhältlich

 

Bald ist es wieder soweit und die karnevalistische Zeit beginnt. Heiterkeit, Witz und Ausgelassenheit herrschen in diesen Tagen und viele geben sich frei und unbeschwert dem lustigen Treiben auf den Strassen und in den Häusern hin.

 

"Niemand möchte in seiner karnevalistischen Freude gestört oder gar gefährdet werden. Wäre es nicht bedauerlich, wenn in dieser beschwinglichen Zeit durch Unachtsamkeit und Übermut Menschen, besonders aber Kinder und Jugendliche, zu Schaden kämen? Würde der Karneval nicht einen negativen Beigeschmack bekommen?", macht Christian Schulte-Backhaus, Kreisjugendpfleger auf die Problematik aufmerksam.

 

Aus diesem Grund weisen die Jugendämter im Hochsauerlandkreis, das sind die Stadtjugendämter Arnsberg, Schmallenberg und Sundern so wie das Kreisjugendamt in Meschede, zur Karnevalszeit noch einmal besonders auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen hin. Gerade Kinder und Jugendliche können durch unkontrollierten Alkoholkonsum in ihrer Entwicklung gestört werden und gesundheitliche Schäden davontragen. Nebenbei geht die Karnevalsfreude aller Beteiligten verloren, wenn der Alkoholmissbrauch in Aggressivität und Gewalt umschlägt.

 

Deshalb der eindringliche Appell der Jugendämter an die Karnevalisten, besonders aber an die Gewerbetreibenden und Ausrichter von öffentlichen Veranstaltungen, dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze zum Schutz der Jugend eingehalten werden.

 

Denn: Gerade Kinder und Jugendliche könnten durch unkontrollierten Alkoholkonsum Schaden an Leib und Seele davon tragen.

 

"Allgemein muss gelten: Kein Alkohol an Kinder, kein Schnaps an Jugendliche. Harte Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum oder Whisky dürften in keinem Fall an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben werden. Dazu gehören auch die so genannten Alcopops," so Christian Schulte-Backhaus. Das Kreisjugendamt hat eine begrenzte Anzahl Broschüren "Karneval und Jugendschutz" mit kleinen Praxisbeispielen sowie dem Gesetzestext vorrätig.

Interessierte können die Broschüre per E-Mail, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., aber auch schriftlich unter der folgenden Anschrift anfordern: Jugendamt, Christian Schulte-Backhaus, Steinstraße 27, 59872 Meschede.

 

Weitere Auskunft über die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen erteilen auch die Stadt-jugendämter oder die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis.