Der Hochsauerlandkreis weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die Festsetzungen in den Landschaftsplänen beachtet werden müssen. Seit Mai 2008 gibt es Landschaftspläne flächendeckend für das gesamte Kreisgebiet. Die Schutzbestimmungen in diesen Plänen sind verbindlich. Die Kreisverwaltung empfiehlt daher, Vorhaben im Außenbereich wie beispielsweise Aufforstungen, Baumaßnahmen, Aufschüttungen und Abgrabungen vor Beginn daraufhin zu prüfen, ob sie mit den Landschaftsplan-Festsetzungen übereinstimmen. Betroffen sind auch "Hobbynutzungen" in der freien Landschaft, die sich den Kriterien der verschiedenen Schutzausweisungen stellen müssen. Werden die Schutzbestimmungen nicht beachtet, drohen Beseitigungsanordnungen und Bußgelder.
Bereits vor jeder auch noch so kleinen Umnutzung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke sollten sich die Betroffenen über die Rechtslage informieren. Das ist auch bei Immobiliengeschäften im Außenbereich sinnvoll: Wer eine Wiese kaufen oder pachten möchte, um Weihnachtsbäume anzubauen, sollte vorab wissen, ob das Vorhaben dort überhaupt realisierbar ist.
Parzellenscharf können die Landschaftspläne im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de oder bei der Unteren Landschaftsbehörde im Kreishaus Meschede eingesehen werden (Terminabsprache unter Telefon 0291/94-1673 oder 94-1666). Außerdem halten die städtischen Bau- oder Planungsämter Ansichtsexemplare bereit. Darüber hinaus können die Landschafts-pläne als CD-Rom oder in Papierform gegen eine Schutzgebühr bei der Unteren Landschaftsbehörde angefordert werden.