DStGB-Ausschuss Straßenverkehrsgesetz: Kommunen brauchen mehr Handlungsfreiheit

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr des Deutschen Städte- und Gemeindebundes befasste sich im Rahmen seiner Sitzung am 17.10.2023 in Olsberg mit den vorgesehenen Änderungen im Straßenverkehrsgesetz und in der Straßenverkehrsordnung. Aus kommunaler Sicht greift insbesondere der Entwurf der StVO hier-bei zu kurz. Die Kommunen bundesweit wünschen sich seit Jahren mehr Möglichkeiten, um vor Ort notwendige verkehrliche Maßnahmen im Interesse von mehr Lebensqualität, Klimaschutz und Verkehrssicherheit umzusetzen.

Im Bundestag und Bundesrat werden derzeit Neuregelungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrsordnung (StVO) diskutiert. Die Einrichtung von Tempo 30 oder von Fußgängerüberwegen soll damit erleichtert werden. Aus Sicht des DStGB verliert sich der Kompromiss der Bundesregierung aber in unzureichenden und teils komplizierten Einzelfallregelungen. Das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel, den Kommunen mehr Entscheidungsbefugnisse im Sinne von Klima- und Gesundheits-schutz, Verkehrssicherheit sowie Lebensqualität vor Ort zu geben, wird somit nicht ausreichend gewürdigt.

„Deutschlands Städte und Gemeinden brauchen ein modernes Verkehrsrecht anstelle eines weiteren „Klein-Klein“ an Ausnahmeregelungen und komplexen Nachweisverfahren. Die vorliegenden Entwürfe zum Straßenverkehrsgesetz und r Straßenverkehrsordnung sind hierbei leider nicht der ersehnte große Wurf, um den Schilderwald zu lichten, passgenaue Lösungen umzusetzen und so die Verkehrswende zu unterstützen“, so der Vorsitzende des Ausschusses, Bürgermeister Ingo Hacker (Neuhausen auf den Fildern).

Vielen Städten und Gemeinden sind derzeit die Hände gebunden, wenn es um die Ein-richtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder anderen verkehrlichen Maßnahmen geht. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen oder Tempo 30 bedürfen oftmals bürokratischer Verfahren und nachgewiesener Unfallzahlen anstatt dem Präventionsprinzip folgend passgenaue Lösungen flexibel und schnell zu ermöglichen.

„Die nun vorgesehene Möglichkeit, künftig nicht nur direkt vor Schulen, sondern auch entlang stark frequentierter Schulwege Tempo 30 einrichten zu können, geht in die richtige Richtung. Ebenso ist die Aufnahme von Spielplätzen in die Liste von zulässigen Bereichen für eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit überfällig. Es gibt jedoch eine Viel-zahl weiterer Einrichtungen, vor denen die Kommunen Maßnahmen zu mehr Verkehrs-sicherheit und Klimaschutz weiterhin nicht durchsetzen können. Anstelle auf die kommunale Abwägung in der Verkehrsgestaltung zu vertrauen, bleibt der Gesetzgeber zu zaghaft. Wir brauchen maximale Handlungsspielräume vor Ort und ein stärkeres Vertrauen auf die kommunale Ebene“, so Hacker abschließend.

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