Wahlausschuss stellt Gültigkeit der Kommunalwahl fest

Die Kommunalwahl in der Stadt Olsberg ist richtig ausgezählt worden und damit gültig – diese Entscheidung hat am Mittwochnachmittag der Olsberger Wahlausschuss getroffen.

Das Gremium hat die Aufgabe, die rechnerische Richtigkeit der ausgezählten Wahlergebnisse festzustellen.

Und die ist sowohl für die Bürgermeister- sowie auch für die Wahl zur Stadtvertretung gegeben, so die einhellige Meinung der Ausschussmitglieder.

Zur Sprache kam auch die Tatsache, dass im Wahlbezirk 17 – Wiemeringhausen – zum Teil Stimmzettel mit einem falschen Namen eines Kandidaten ausgegeben wurden. Für die Partei „Die Grünen“ war dort auf einem Teil der Stimmzettel der Name des Kandidaten aufgeführt, der im benachbarten Wahlbezirk 16 – Assinghausen – angetreten ist.

Ursache sei wahrscheinlich eine technische Panne, stellte Bürgermeister Elmar Reuter als Wahlleiter fest: Offensichtlich wurde bei der Herstellung der Stimmzettel ein Feld aus der Vorlage nicht mit kopiert. Da die falschen Stimmzettel zudem von korrekten verdeckt worden seien, sei der Fehler bei der Kontrolle nicht aufgefallen. Weil die fehlerhaften Stimmzettel erst kurz vor Schließung des Wahllokals bemerkt worden seien, habe es außerdem keine Chance mehr gegeben, in den Wahlvorgang einzugreifen.

Eine rechtliche Bewertung dieses Vorgangs sei aber nicht Aufgabe des Wahlausschusses, stellte Elmar Reuter klar – dieses Gremium sei lediglich für die rechnerische Richtigkeit zuständig. Die inhaltliche Prüfung fällt in die Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses. Und den bildet der neue Stadtrat, nachdem er Ende Oktober erstmalig zusammengetreten ist.

Einen Monat lang haben nun Parteien, die Wahlberechtigten und die Aufsichtsbehörde die rechtliche Möglichkeit, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einzulegen. Die Aufsichtsbehörde hat allerdings in Kenntnis des vollständigen Sachverhalts schon geäußert, dass sie derzeit für eine Wahlanfechtung keinen Anlass sieht. Allerdings: Auch der Wahlprüfungsausschuss kann die Wahl nur für ungültig erklären, wenn mögliche Unregelmäßigkeiten „von entscheidendem Einfluss“ für den Wahlausgang sind.

Nach Einschätzung der Wahlleitung dürfte das für den Urnengang in Wiemeringhausen eher nicht der Fall sein. In der Zwischenzeit wurden die abgegebenen Stimmen aus diesem Wahlbezirk unter Zeugen neu ausgezählt. Selbst, wenn man zu der rechtlichen Auffassung gelange, dass die Stimmzettel mit falschem Namen ungültig seien, würde dies nichts an den – rechnerischen - Ergebnissen der Wahl ändern – weder bei der Sitzverteilung im Stadtrat noch bei den Kräfteverhältnissen für die Wahl des Ortsvorstehers.

Hier, so erläuterte Bürgermeister Elmar Reuter, seien laut Kommunalverfassung bei der vorhandenen absoluten Mehrheit in Wiemeringhausen keine Zählgemeinschaften zulässig. Die konkrete Entscheidung, wie mit diesen Tatsachen umgegangen werde, habe aber der Wahlprüfungsausschuss zu treffen, unterstrich Reuter. Allerdings dürfte es unter diesen Voraussetzungen schwierig werden, eine Ungültigkeit der Wahl in Wiemeringhausen festzustellen.

Sollte dies trotzdem der Fall sein, müsste die Wahl zum Stadtrat in Wiemeringhausen wiederholt werden. Dies betreffe aber nur den einzelnen Wahlbezirk, keinesfalls das gesamte Stadtgebiet. Die Vertreter der Parteien äußerten sich zurückhaltend zu möglichen Einsprüchen. Karl-Heinz Weigand, Fraktionsvorsitzender von „Bündnis 90/Die Grünen“, betonte, Parteien wie Bürgern eine Wiederholung der Wahl ersparen zu wollen.

Stattdessen appellierte - nach Schließung der offiziellen Sitzung - Weigand an Parteien und Einwohner in Wiemeringhausen, sich an einen Tisch zu setzen, um gemeinsam neue Impulse für eine funktionierende Ortsgemeinschaft zu entwickeln.

Werbung:

© Olsberg-Mittendrin
Powered by: Theme-Point