Landrat Dr. Schneider überreichte Einbürgerungsurkunden 2015

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Hochsauerlandkreis. „Ich freue mich sehr, dass ich bei einem für Sie so wichtigen Schritt dabei sein kann und beglückwünsche Sie zu Ihrem Entschluss, Deutsche zu werden“, sagte Landrat Dr. Karl Schneider in der sechsten Einbürgerungsveranstaltung dieses Jahres im Kreishaus Meschede.
Der Landrat überreichte die Einbürgerungsurkunden an 18 Ausländer aus 11 Nationen: Sechs türkische Staatsangehörige stellten die größte Gruppe. Die anderen Neubürger kommen aus Italien, Portugal, Kasachstan, Tschechien, Bulgarien, Griechenland, Polen, aus den Niederlanden und dem Kosovo. Sechs Neubürger wohnen in Meschede, je drei in Brilon und Schmallenberg, zwei in Sundern und je einer in Bestwig, Hallenberg, Marsberg und Olsberg.
Dr. Schneider ermutigte die neuen Deutschen, sich mit ihren individuellen Interessen und Begabungen für die Gesellschaft zu engagieren. „Dafür gibt es viele Möglichkeiten“, sagte der Landrat: “Im Elternbeirat eines Kindergartens oder einer Schule, in einem Sportverein, in der Freiwilligen Feuerwehr und natürlich auch in den demokratischen Parteien.“ Damit machte Dr. Schneider zugleich auf das Wahlrecht aufmerksam, das den Eingebürgerten ab sofort zusteht: „Ich wünsche mir, dass jeder von Ihnen mit Freude an unseren Wahlen teilnimmt“, sagte Dr. Schneider.
Der Landrat hob den hohen Stellenwert hervor, den die Integrationsarbeit beim Hochsauerlandkreis schon seit vielen Jahren genießt. Das im Jahr 2008 verabschiedete Integrationskonzept wurde neu aufgelegt. Am 10. September findet im Berufskolleg Meschede bereits die sechste Integrationskonferenz statt. Als neuer „Motor“ der Integration fungiert im HSK seit zwei Jahren das Kommunale Integrationszentrum, das Ideen, Konzepte und Projekte entwickelt und Netzwerkarbeit leistet.
Bislang wurden in diesem Jahr im Hochsauerlandkreis (ohne Stadt Arnsberg) 85 Ausländer eingebürgert. Grundsätzlich kann eingebürgert werden, wer sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält. Neben dem Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse und staatsbürgerlichen Kenntnisse sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: zum Beispiel die Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialleistungen und Straffreiheit. Verkürzte Aufenthaltszeiten gelten für Ausländer mit einem deutschen Ehepartner, Asylberechtigte und Absolventen eines Integrationskurses. Sonderregelungen gibt es auch für Kinder. Wer eingebürgert wird, muss in der Regel seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Zu den Ausnahmen zählen Angehörige von EU-Staaten und Asylberechtigte.
Weitere Informationen: Einbürgerungsbehörde des Hochsauerlandkreises, Telefon 0291/94-1342 oder Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Landrat Dr. Karl Schneider (M.) mit den neuen deutschen Staatsangehörigen.
Foto: Pressestelle HSK

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