Hochsauerlandkreis. Für Kinder, die Schulen besuchen oder in Kindergärten betreut werden, ist in Deutschland die Masernschutzimpfung nach § 20 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtend. Wer bisher versäumt hat, sein Kind impfen zu lassen, kann dies nun nachholen. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des HSK-Gesundheitsamtes bietet hierzu im Rahmen einer Impfkampagne drei Termine in den Kreishäusern Meschede, Brilon und Arnsberg an. Dabei folgt das Gesundheitsamt der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und verwendet den Dreifachimpfstoff gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR).