- Pressestelle Hochsauerlandkreis
Hochsauerlandkreis. Der Hochsauerlandkreis weist darauf hin, dass Anbieter von Wohnformen und Unterstützungsangeboten für alte, behinderte und pflegebedürftige Menschen ihr Angebot bis zum 30. Juni nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) melden müssen. Das betrifft Anbieter des Servicewohnens (bisher betreutes Wohnen), Anbieter von Wohngemeinschaften und ambulanten Diensten.