Weihnachtszeit - Urlaubszeit: Besonderheiten bei Arzneimitteln im Reiseverkehr

Nicht nur die Weihnachtsfeiertage, sondern auch die Winterferien stehen vor der Tür und viele Menschen freuen sich auf ein paar Tage Erholung und Entspannung. Einige werden diese Zeit für einen Urlaub nutzen und unter südlicher Sonne oder in glitzernden Schneewelten neue Eindrücke gewinnen.

Wie schnell ist man doch von einer Allergie, einem Durchfall, Schmerzen und Fieber betroffen und dann dankbar, wenn man auf seine eigenen Reisemedikamente zurückgreifen kann. Jeder Apotheker stellt auf Nachfrage in kurzer Zeit eine Bedarfsmedikation abgestimmt auf das Urlaubland zusammen.

Für den Transport in Auto oder Flugzeug sollte ein Platz gewählt werden, der nicht all zu großen Temperaturschwankungen ausgesetzt ist und der keinesfalls über +25 Grad Celsius bzw. in den Minusgraden liegt. Auch Medikamente frieren im Gepäckraum des Flugzeuges nicht gerne und sollten daher nach Möglichkeit im Handgepäck mitgeführt werden.

Wer auf stark wirksame Schmerzmittel (Wirkstoffe z.B. Morphin, Fentanyl, Buprenorphin, Oxycodon Methadon) sowie Arzneimittel zur Behandlung von ADHS (z.B. Methylphenidat: Medikenet, Ritalin) eingestellt ist, sollte beachten, dass diese Betäubungsmittel unter besonderer nationaler und internationaler Kontrolle stehen.

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung erfolgen. Diese Bescheinigung ist vor Antritt der Reise durch das Gesundheitsamt zu beglaubigen. Bei Reisen in andere Länder sollte der Patient eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verschreibung oder eine ärztliche Bescheinigung (möglichst in englischer Sprache) mit sich führen, die Angaben über die Einzel- und Tagesgabe enthält. Dies dient dazu, um eine Abschätzung zu ermöglichen, ob die mitgeführten Betäubungsmittel der Dauer der Reise angemessen sind. Auch ist es ratsam, die Rechtslage in dem Reiseland vor Antritt der Reise jeweils individuell zu klären und sich eventuell erforderliche Genehmigungen für das Mitführen der Betäubungsmittel von der entsprechenden Überwachungsbehörde des Reiselandes zu beschaffen.

Auskünfte dazu kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland erteilen.

Und wenn der Urlaub dann vorbei ist und die Rückreise ansteht, dann denkt manch ein Urlauber noch schnell ans Sparen und will sich noch für eine Weile mit den günstigen Medikamenten des Urlaubslandes eindecken. Doch Vorsicht! Die Einfuhr von Arzneimitteln unterliegt in Deutschland den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes. Nur so kann sichergestellt werden, dass in Deutschland nur Arzneimittel in den Verkehr gelangen, die wirksam und für den Verbraucher unbedenklich sind. Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden (z.B. Türkei, USA, Kanada, Indien), dürfen grundsätzlich nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht. Dies gilt im Übrigen auch für den Bedarf an Arzneimitteln für mitgeführte Haustiere.

Bei der Einfuhr ist auch zu berücksichtigen, dass unter das deutsche Arzneimittelrecht Produkte fallen können, die in anderen Ländern nicht als Arzneimittel zugelassen und im Verkehr sind. Dies sind zum Beispiel bestimmte hochdosierte Vitaminpräparate bzw. Nahrungsergänzungsmittel oder Naturheilmittel, wie chinesische Heilpflanzen und Produkte mit dem Inhaltsstoff Melatonin. Produkte, die als Arzneimittel aufgemacht sind und als solche angeboten werden, können außerdem den Beschränkungen des Betäubungsmittelgesetzes oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen.

Mitunter kann es sich auch um Fälschungen handeln, die die angegebenen Wirkstoffe nicht oder nicht ausreichend oder gesundheitsschädliche bzw. giftige Stoffe enthalten.

Wer mehr als den üblichen Reisebedarf an Medikamenten bei der Einreise nach Deutschland mitführt oder gar für andere mitbringt, riskiert ein hohes Bußgeld. Die Arzneimittelüberwachung des Gesundheitsamtes des Hochsauerlandkreises wünscht schöne und stressfreie Ferien.