Kindergärten sollen 25-Stunden-Angebot erweitern

Kreis hat Gespräche mit Trägern geführt

 

Das Kreisjugendamt appelliert an die Träger von Kindertageseinrichtungen, im neuen Kindergartenjahr die gesamte Betreuungspalette von 25, 35 bzw. 45 Wochenstunden anzubieten. Den Eltern steht bei der Anmeldung ein Wahlrecht zu. Hintergrund dieses Appells ist, dass im Rahmen der Einführung des Kinderbildungsgesetzes von einigen Einrichtungen zunächst das 25 Stunden-Betreuungsfenster nicht angeboten wurde und viele Eltern dadurch gezwungen waren, mindestens das 35 Stunden-Angebot zu buchen.

Anlass dazu waren auch Erhebungsergebnisse, wonach das gebuchte 35 Stunden-Angebot von etwa einem Drittel der Eltern nur sporadisch genutzt wird. Die Kreisverwaltung wird dem Kreisjugendhilfeausschuss deshalb vorschlagen, im Rahmen des 25 Stunden-Angebots bis zu zwei Mal im Monat auch einen Nachmittagsbesuch zu ermöglichen. Damit wäre zudem gewährleistet, dass diese Kinder nicht von Sonderveranstaltungen am Nachmittag ausgeschlossen werden bzw. in familiären Notsituationen auch mal eine Nachmittagsbetreuung in Anspruch genommen werden kann.

Eltern, die unter diesen Bedingungen das 25-Stunden-Angebot für ihr Kind als ausreichend empfinden, sollten im laufenden Anmeldeverfahren zum neuen Kindergartenjahr ihren Wunsch entsprechend dokumentieren.

Es bestand auch Einvernehmen im Gespräch mit den Trägern, dass kleine Einrichtungen mit bis zu etwa 20 Plätzen auf das 25-Stunden-Angebot verzichten können, wenn damit deren wirtschaftliche Existenz gefährdet wird bzw. das erforderliche pädagogische Angebot nicht aufrecht erhalten werden kann. Darüber hinaus sollte Kindern mit Sprachförderbedarf sowie den "Vorschulkindern" vorrangig das 35-Stunden-Betreuungsfenster angeboten werden, damit eine optimale Vorbereitung auf die Grundschule erfolgen kann.