80 Jahre Waisenhaus - Kinderheim - Jugendhilfe - Kropff-Federath´sche Stiftung Teil 2

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Das Testament von Ida Kropff-Federath

GesamtansichtAm fünften April 1912 verfasste Ida Kropff-Federath geb. Brüning ihren letzten Willen. Alle ihre bisherigen letztwilligen Verfügungen, von 1903 und vom 12.Januar 1911, hat sie widerrufen.
Sie hat keinerlei Pflichterben, auch ihr Ehemann hat mit Vertrag vom 17.März auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet.


Sie schließt die gesetzliche Erbfolge aus und setzt als alleinige Erbin eine Stiftung ein, die den Namen „Kropff-Federath’sche Stiftung tragen soll und ihren Sitz in Olsberg haben soll. Über die Gestaltung ihres Stiftungsvermögens trifft sie folgende Anordnung: Sollten bei Ihrem Tode die noch gegenwärtig von ihr betriebenen „Olsberger- und Altenbekener Eisenhüttenwerke“ oder eins derselben zum Vermögen gehören, so sollen die oder das Werk sobald es tunlich, sei es durch Gründung einer Gesellschaft, sei es durch den Verkauf versilbert und der Erlös als Teil des Stiftungsvermögens in wirtschaftlich guter Weise angelegt werden. Die Privatbesitzungen in Olsberg und Altenbeken sollen mit allen Gebäuden, Gärten, Parks nebst vorhandenem Inventar und Mobilar nicht verkauft, sondern als Bestandteile des Stiftungsvermögens erhalten bleiben.
Ihr sonstiger Nachlass soll in zweckmäßiger Weise versilbert und der Erlös dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.

ParkanlageDie Stiftungszwecke sind folgende:
1. Alljährlich soll ein Betrag von 6000,- Mark zu Unterstützung hilfsbedürftiger Geistlicher oder Theologiestudenten aus der Diözese Paderborn dem Bischof ausgehändigt werden.
2. Aus dem Nachlass soll ein Kapital von 100.000,- Mark ausgeschieden und in sicheren Papieren angelegt werden.  Die Jahreszinsen sollen zur Unterstützung ihrer Olsberger-Arbeiter oder deren Familienmitglieder in Krankheitsfällen verwendet werden.
3. Aus ihrem Altenbekener Privatbesitz soll ein Krankenhaus errichtet werden, in welchem in erster Linie unbemittelte Kranke jeglicher Konfession unentgeltlich Aufnahme und Verpflegung finden. Als Krankenschwestern sollen katholische Ordensschwestern fungieren.
4. Aus dem Olsberger Privatbesitz soll ein Waisenhaus errichtet werden, in welchem unbemittelte Waisenkinder weiblichen Geschlechts und kath. Konfession im Alter von fünf bis sechzehn Jahren unentgeltlich Aufnahme finden. Die Kinder sollen lediglich für das praktische Leben erzogen, daher nur mit Haushaltungs- und landwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigt werden. Es sollen kath. Ordensschwestern, in erster Linie „Vincentinerinnen“, fungieren. 

PostkarteFür die vier vorstehenden Stiftungszwecke sollen  die Zinsen des Stiftungsvermögens verwendet werden, wenn diese nicht ausreichen, kann auch das Vermögen selbst in Angriff genommen werden.
Fallen alle Stiftungszwecke als unmöglich fort, erlischt die Stiftung, das noch vorhandene Stiftungsvermögen soll dann an den Bischof von Paderborn fallen.



Vermächtnisse:
1. An den Ehemann Dr. Karl Hans Federath, der auf sein Erbrecht verzichtet hat, in Quartalsraten eine Jahresrente von 8.000,- Mark. Bei Wiederverheiratung  entfällt diese Rente.
2. An den Privatsekretär Franz Lenze aus Olsberg eine Jahresrente von 600,-  Mark.
Für die Unterhaltung des Hundes „Bubi“ erhält Lenze eine monatliche Vergütung von 5,- Mark.
3. An Fräulein Maria David zu Olsberg eine Jahresrente von 360,- Mark, mit der Verpflichtung, für die Instandhaltung ihrer Grabstätte zu sorgen, ohne Kostenaufwand ihrerseits.
Weitere, jedoch nur noch die Namensnennung:
4. An die Tochter des Bruders, Erwin Brüning, und an jedes Geschwister
5. An jedes der Kinder der verstorbenen Schwester Maria Everken 
6. An die Tochter der Schwester Antonie Unkraut verh. Hövener zu Brilon
7. An die Kinder des Schwagers Ferdinand Kropff zu Pittsburg
8. An den Vetter Egon Kropff zu MeschedeTorbogen von außen
9. An den Freund von Kaltenborn-Stachau zu Marburg
10. An das Patenkind Helunt von Oven
11. An das Patenkind Ida Pickert zu Olsberg
12. An die Kammerjungfrau Emilie Werner
13. An den Kutscher Christian Ende
14. An das Krankenhaus zu Olsberg, 16.000,- Mark, zur Stiftung von zwei Freibetten.

Erbbegräbnis, Seelenmessen:
Zur Erhaltung der Kropff’schen Familien-Erbbegräbnis sollen die Zinsen eines anzulegenden Kapitals von 5.000,- Mark verwendet werden.
Solange die Kropff-Federath Stiftung besteht, sollen alljährlich für ihr Seelenheil in der Olsberger Kirche 12 hl. Messen, darunter 4 Hochämter, gelesen werden. Für jede Messe soll ein Betrag von 10,- Mark gezahlt werden.

Torbogen von innenTestamentvollstrecker:
Geh. Justizrat Karl Scheele zu Königstein i.Taunus.
Regierungsrat August Hövener zu Brilon.

Stiftungsvorstand:
Die beiden Testamentsvollstrecker und der erste Ortsgeistliche zu Olsberg.
Die Mitglieder des Vorstandes erhalten: Ersatz ihrer Auslagen und eine angemessene Vergütung.

Beaufsichtigung:
Die Beaufsichtigung der Stiftung soll durch die Gerichte erfolgen.

Ersatzerbeinsetzung:
Sollte  die Stiftung nicht die erforderliche staatliche Genehmigung finden, so  schließt Ida unter allen Umständen die gesetzliche Erbfolge aus. Ersatzerben sollen dann werden: 1.Karl Scheele, danach August Hövener, danach der Paderborner Bischof.

Vorstehendes (hier gekürzte) Testament hat Frau Ida Federath, verwitwete Caspar Kropff. geborene Brüning eigenhändig geschrieben und unterschrieben.
Olsberger Hütte um 1900

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