Zur Geschichte der Wasserversorgung der Gemeinde Olsberg (Teil 1)

 

vorwort.jpgFür alle Menschen ist gutes Trinkwasser erforderlich! Aus diesem Grund wurde in Olsberg am Ende des 19ten Jahrhunderts mit der Erstellung des dafür erforderlichen Rohrleitungsnetzes begonnen. Von den vielen noch vorhandenen Unterlagen aus den ersten Jahrzehnten werden nur einige chronologisch wiedergegeben, sonst würde es den Rahmen sprengen. Bilder würde ich gern mehr zeigen, das Thema gibt aber leider nicht mehr her.

 

22. September 1892

Nach der polizeilichen Nachricht vom September befinden sich in der Gemeinde Olsberg 131 bewohnte Besitzungen mit 1000 Einwohnern. Von diesen Besitzungen sind 42 ohne Brunnen, 89 haben eigene Brunnen bez. Quellen. Von diesen sind 20 unter zwei Meter tief, 44 bis 4 Meter tief, so dass in der Gemeinde nur 25 Brunnen als wirkliche Brunnen zu verzeichnen sind, die aber teils schlechtes oder gar kein Wasser bringen.

11 Brunnen wären also insgesamt mit genießbarem Wasser vorhanden. Laut Beschluss der Gemeine soll nunmehr der Bau einer Wasserleitung in die Wege geleitet werden. Falls die Beteiligung zur Anlage der Wasserleitung zu gering sein sollte, zahlt die Gemeinde jährlich bis zu 500,- Mark an die Wasserwerkskasse.

 

07. April 1893

Die Gemeindevertretung beschließt endgültig den Bau einer Wasserleitung. Die Kosten sollen 48285,- Mark betragen. Die Eisenbahn soll eine einmalige Zuwendung von 5000,- Mark zahlen und die Beamtenhäuser sollen dann denwasserversorgung_1.jpg Wasserzins entrichten.

 

Mai 1893

Nach den Plänen eines Hageners Ingenieurbüros soll die Wasserleitung der Gemeinde Olsberg gebaut werden.

 

15. Juni 1893

Die Arbeiten werden der Firma Kritzler & Albertz, Gummersbach, zum Preis von 22813,25 Mark zur Ausführung übertragen. Es wird der Wunsch geäußert, der Firma Friedrich- Wilhelm Hütte die Rohrlieferung in Auftrag zu geben.

 

05. September 1893

Von der Gemeindeverwaltung werden die Bestimmungen „Über die Abgabe von Wasser aus der Wasserleitung zu Olsberg“ beschlossen. Folgendes wird darin geregelt:

1. Anmeldung zum Wasserbezuge

2. Anschlüsse

3. Ausführung und Beschaffenheit der Zuleitungen und der Privatleitungen

4. Wasserpreis und Art des Wasserbezuges

5. Sonstige Bestimmungen

 

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Nach der Zustimmung über einen Wasseranschluss bekamen die Hausvorstände eine Nachricht über die Anlage von Privatwasserleitungen, mit der Vorgabe über die Zuleitungen und die Hausleitungen. wasserversorgung_10.jpg

 

1893

Die Gemeinde baut mit erheblichen Mitteln eine Wasserleitung. Mann gewann das Wasser im „Rohde“ und führte es dann zum Hochbehälter auf der „Kienegge“. Die Anlage erforderte einen Kostenaufwand von ca. 60.000,- Mark.

 

23. November 1893 wasserversorgung_3.jpg

Der Schlossermeister Eugen Sonntag wird Rohrmeister, bei einer Vergütung von jährlich 50,- Mark.

 

Die Gemeindevertretung gibt folgende Erklärung ab:

Seit einiger Zeit ist die Wasserleitung zur Benutzung den Eingesessenen übergeben worden. Aus einem 120 m³ großem Bassin wird das Wasser durch 100 mm Rohre dem Ort zugeführt. Die Rohrleitungen in den Straßen sind aus 80 mm weiten eisernen Rohren. Die Leitung steht unter einem Druck von 5-6 atü. Alle 50 m der Leitung ist ein Hydrant angebracht. Hierdurch ist eine Löschsicherheit bei Bränden im Ort im Wesentlichen gegeben. Für die Feuerlöscharbeiten soll eine Feuerwehr gegründet werden. Da stets ausreichend Wasser vorhanden ist, kann es kaum noch vorkommen das nennenswerte Schadenfeuer zu verzeichnen sein werden. Unter Berücksicherung dieser Verhältnisse glaubt die Vertretung, es den Eingesessenen, welche die Kosten für die Tilgung und Verzinsung des Anlagekapitals nicht gescheut haben, schuldig zu sein, bei der Direktion der Westfälischen Provinzial – Feuer – Sozietät den Antrag zu stellen, den Versicherten der Gemeinde vom nächsten Rechnungsjahr an eine Ermäßigung der Prämie für die Versicherung der Gebäude zu bewilligen, sowie einen entsprechenden Betrag zu den Anschaffungskosten der Hydranten – Standrohre und Schläuche zu gewähren.

 

1894

Da durch den Anschluss des Bahnhofs an das Rohrnetz sowie durch die Übernahme der Kosten der Hausanschlüsse der Kostenanschlag bedeutend überschritten ist, soll eine Anleihe aufgenommen werden. Die Hausanschlüsse für die Neubauten sollen nach Anweisung angelegt werden. Bleirohre (nur in einer Länge von 15 m) und Absperrhähne werden von der Gemeinde geliefert. Die Erdarbeiten müssen von den Hauseigentümern selbst vorgenommen werden. Es darf kein Anschluss unter einer Tiefe von 1,50 m gelegt werden.

 

03. August 1894

Der Landwirt Schmücker im Rott erhält durch Vergleich als Entschädigung für seine Wiese (Wasserleitungsanlage) einen einmaligen Betrag von 300,- Mark.

 

21. Oktober

Der Gemeinderat beschließt, dass die Umpflasterung der Hydranten und Schieber noch vor Einbruch des Winters erfolgen soll.

 

15. April 1897

Rohrmeister Eugen Sonntag beantragt eine Gehaltserhöhung von 50,- Mark auf 180,- Mark. Die Erhöhung wird abgelehnt. Es wird ihm aber ein Gehalt von 75,- Mark gewährt. Dem Bildhauer Ditz, zwischen Olsberg und Bigge, wird der Anschluss an die Wasserleitung auf Kosten der Gemeinden Olsberg und Bigge, je zur Hälfte, genehmigt.

 

1901

Der Antrag der Bewohner der Stehe auf Anschluss an die Wasserleitung auf Kosten der Gemeinde wird abgelehnt. Es soll auch hier die allgemeine Regelung von 15 m Rohrlieferung gelten.

 

1904

Die Anlage einer Hilfswasserleitung in Matzenwiese soll in Angriff genommen werden, sofern das Wasser als einwandfrei befunden wird.

 

17. August 1904

Der durch Trockenheit hervorgerufene Mangel an Wasser gibt Veranlassung, zwei weitere Quellen in einem Seitental der jetzigen Leitung zu erfassen und der Hauptleitung anzuschließen. Zu diesem Zwecke soll eine Anleihe von 4.000,- bis 5000,- Mark getätigt werden.

 

30. November 1904

Der Anschluss der Wulweseike an die Wasserleitung wird genehmigt, soweit die Erdarbeiten von den Anliegern selbst vorgenommen werden. Dem Landwirt Heinrich Körner werden 100,- Mark für entstandene Schäden bei der Anlage der Leitung auf seinem Wiesengrundstück bewilligt. wasserversorgung_4.jpg

 

1906

Der Wasserleitungsanschluss für Karl Bürger wird genehmigt. Der Wasserzins für Wohnung und Stallung beträgt 30,- Mark, für die Nebengebäude 10,- Mark jährlich, plus 25% Aufschlag.

 

07. September 1911

Die Gemeinde führt eine Beratung über eine neue Quellfassung unter den Halden des Eisenberges. Diese soll auch bei Trockenheit 87m³ Wasser in 24 Stunden liefern. Die geplante Erfassung wird aber abgelehnt wegen der Dungstätte des Wohnhauses Stahlmecke, die über der Quelle liegt.

 

 

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