Wie positioniert sich die Stadt Olsberg zu den – zahlreich gewordenen – Windpark-Planungen, die private Investoren im Stadtgebiet umsetzen wollen? In einer Sitzung des Stadtrates am 06.03.2024 wurde deutlich, dass die Fraktionen der Windkraft-Nutzung grundsätzlich positiv gegenüberstehen – und ebenso, dass die kommunalpolitischen Steuerungsmöglichkeiten recht eingeschränkt sind.
Gleich vier Genehmigungsverfahren für Windkraft-Projekte standen auf der Tagesordnung. Sie laufen derzeit beim Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde. Im Rahmen der Beteiligung wird die Stadt Olsberg nach ihrem so genannten „gemeindlichen Einvernehmen“ zu diesen Vorhaben befragt. Wobei der Entscheidungsspielraum sich im Grunde genommen nur auf die Frage beschränke, ob es im Rahmen der geltenden planungs- und baurechtlichen Vorgaben Bedenken gegen ein Projekt gebe, wie Anwalt Thomas Tyczewski von der Kanzlei Wolter-Hoppenberg und Rechtsbeistand der Stadt Olsberg, betonte – es gehe nicht um die Frage, ob ein Windpark zu Beispiel „politisch gewollt“ sei.
Daneben gibt es noch ein anderes Instrument: Weil der Regionalrat Arnsberg derzeit ein Änderungsverfahren zum Regionalplan durchführt, um damit die gesetzlich vorgeschriebenen Flächenwerte für die Windkraft im Planungsgebiet auszuweisen, könnte die Bezirksregierung den HSK als Genehmigungsbehörde anweisen, die Entscheidung über laufende Verfahren zurückzustellen – in dem Fall, dass die geplanten Windkraftanlagen außerhalb dieser vorläufigen Flächen liegen. Allerdings: Eine förmliche Antragsmöglichkeit für Kommunen an die Bezirksregierung für eine solche Anweisung gegenüber dem HSK gebe es nicht, so Thomas Tyczewski – man könne es nur anregen. Und ob die Bezirksregierung dann auch tatsächlich so verfahre, sei offen, so der Jurist.
Vor diesem Hintergrund beschäftigte sich der Stadtrat mit dem Vorhaben der Waldgenossenschaft-Forstinteressenten Antfeld, nördlich von Antfeld einen Windpark mit vier 246 Meter hohen Anlagen zu errichten. Drei Windräder befinden sich innerhalb des Bereichs, den der Vorentwurf des neuen Regionalplans für die Windkraft vorsieht – ein Windrad ist knapp außerhalb. Die Forstinteressenten selbst sehen das Projekt als eine Zwischennutzung für Waldflächen an, die durch den Orkan Kyrill sowie die Borkenkäfer-Plage in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Gleichzeitig sei man bereit, in Form einer Bürgerenergiegesellschaft auch die Öffentlichkeit an dem Vorhaben zu beteiligen. Da es keine rechtlichen Bedenken gegen das Projekt gibt und auch die vierte Anlage direkt an die geplanten Windkraft-Flächen des Regionalplan-Vorentwurfs angrenzt, beschlossen die Ratsmitglieder einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen – und auch auf eine Zurückstellungs-Anregung zu verzichten.
Ähnliche Voraussetzungen gibt es für die Windpark-Pläne der Firma BayWa r.e. Wind, am Heidkopf bei Assinghausen vier Windräder mit einer Gesamthöhe von 198 Meter Höhe zu bauen. Hier hat es bereits ein verwaltungsgerichtliches Verfahren und danach folgend einen positiven Vorbescheid des HSK gegeben. Auch hier befindet sich ein Windrad knapp außerhalb der Zone, die im Regionalplan-Vorentwurf für die Windkraft vorgesehen ist. Projektleiterin Sabina Weidner informierte darüber, dass nach Fertigstellung eine Bürgerenergiegesellschaft den Windpark übernehmen soll und auch weitere Akteure beteiligt werden können. Gemäß den rechtlichen Vorgaben seien auch bis zu 98.000 Euro jährlich für die Stadt Olsberg zu erwarten – 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom.
Da es für den geplanten Windpark seit Ende Februar 2024 einen positiven Vorbescheid der Bezirksregierung gebe, habe der Stadtrat „eigentlich nichts mehr zu entscheiden“, stellte CDU-Fraktionschefin Sabine Menke fest. SPD-Fraktionsvorsitzender Rudolf Przygoda ergänzte, dass es gerade in Bruchhausen Vorbehalte gegen das Projekt gebe – aber „die Entscheidung ist vorgegeben.“ Bei drei Gegenstimmen und drei Enthaltungen beschloss der Stadtrat, auf eine Anregung auf Zurückstellung des vierten Windrades zu verzichten.
Anders verhält es sich mit dem Vorhaben der Firma Juwi für einen Windpark „Antfeld-Plackweg“: Nördlich von Antfeld und den Orten Esshoff und Grimlinghausen sollen dabei zehn Windräder mit einer Gesamthöhe von 250 Metern errichtet werden. Problem: Die dafür vorgesehene Fläche liegt komplett außerhalb der Bereiche, welche die Bezirksregierung im Regionalplan als Vorranggebiete für Windenergienutzung vorgesehen hat. Allerdings: Auch nördlich der Stadtgrenze wolle die Stadt Rüthen einen Windpark errichten, argumentierte Juwi-Projektleiter Frank Elvers. Zudem sei der Bereich leicht zu erschließen – für die Stadtkasse stellte er jährliche Zahlungen von rund 156.000 Euro und weitere Beteiligungsmodelle in Aussicht.
Für die CDU-Fraktion formulierte Sabine Menke die Absicht, über die Flächen der Regionalplanung hinaus zunächst keine weiteren Projekte zu unterstützen – nicht ausgeschlossen sei jedoch, das Vorhaben zu einem späteren Zeitpunkt über eine so genannte „städtische Positivplanung“ doch noch umzusetzen. Bei fünf Nein-Stimmen und einer Enthaltung folgte der Stadtrat mehrheitlich dem CDU-Vorschlag, bei der Bezirksregierung anzuregen, den HSK zu einer Zurückstellung des Vorhabens anzuweisen.
Scharfe Kritik übte Bürgermeister Wolfgang Fischer an den Plänen der Firma PHILMA Ventus Service GmbH & Co. KG – einem Tochterunternehmen der Stadtwerke Brilon -, auf Briloner Stadtgebiet im Bereich Altenbüren zwei 266,50 Meter hohe Windräder im Bereich Altenbüren zu errichten. Durch die Lärmimmissionen dieser Windräder sei nicht ausgeschlossen, dass ein – mögliches – Gewerbegebiet Antfeld-Altenbüren beeinträchtigt oder gar unmöglich gemacht werde. Eigentlich wollten die Städte Olsberg und Brilon dieses Gewerbegebiet gemeinsam entwickeln – „wir fühlen uns an dieser Stelle schon gelinkt“, so Wolfgang Fischer: „So geht man miteinander nicht um.“ Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung, sah angesichts der geringen Abstände der geplanten Windräder zum Bereich des möglichen Gewerbegebietes und einem benachbarten Aussiedlerhof Folgen für die Nutzung von Gewerbeflächen – in einem „worst-case-Szenario ist es ein K.O.-Kriterium“, ergänzte Rechtsanwalt Tyczewski. Folgerichtig beschloss der Stadtrat einstimmig, den Hochsauerlandkreis auf die Problematik der geplanten Gewerbegebietsausweisung hinzuweisen und eine Stellungnahme zur Immissionsproblematik abzugeben.
Welche Auswirkungen die Beschlüsse des Stadtrates auf die Genehmigungsverfahren beim Hochsauerlandkreis haben werden, bleibt nun abzuwarten.