Genossenschaft soll Kreis-Klimaschutzkonzept ergänzen

Ein eigenes viertes Top-Thema möchte der Rat der Stadt Olsberg im Klimaschutzkonzept des Hochsauerlandkreises festlegen: Parteiübergreifend einigte man sich im Vorfeld der jüngsten Ratssitzung darauf, die Gründung einer Bürgergenossenschaft zu prüfen. Allen war wichtig, dass die Wertschöpfung in Olsberg bei den Bürgern bleibt. Damit soll die Energiewende auch in Olsberg unter Beteiligung der Bürger weiter angeschoben werden.

Die CDU-Fraktionsvorsitzende Sabine Menke nannte die gemeinsam erarbeiteten Ziele: „Wenn wir eine Vor-Ort-Wertschöpfung auslösen wollen, Teilhabe an der Energiewende bieten wollen, Akzeptanz schaffen wollen, müssen wir die Energiepotentiale durch eine umfassende Bürgerbeteiligung erschließen. Hier kann jeder Bürger, auch mit einem kleinen Anteil, seinen Beitrag leisten.“

Die Vorteile der Vor-Ort-Wertschöpfung: Die Gewerbesteuer bleibt vor Ort. Die Beteiligungserträge und Pachten bleiben vor Ort. Arbeitsplätze werden im Umfeld geschaffen. Die Entscheidungskompetenz bleibt vor Ort. Mit Blick darauf wurde der Beschlussvorschlag ergänzt. Es gab grünes Licht für das integrierte Klimaschutzkonzept des HSK. Neben den bisher aufgeführten drei Maßnahmensteckbriefen im für die Stadt Olsberg geltenden Teilbereich des Konzeptes beauftragt der Rat die Verwaltung, als 4. Top-Maßnahme die Gründung einer Energiegenossenschaft als Bürgerbeteiligungsmodell zu prüfen. Die Entscheidung fiel einstimmig.

Der Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, ein Oberflächen-Abflussmodell für Starkregenereignisse und ein Quartierskonzept, um Orte für die möglichen Folgen des Klimawandels anzupassen könnten die Top-Maßnahmen für die Stadt Olsberg im neuen Klimaschutzkonzept des HSK werden. Christian Korte vom Fachbüro „Energielenker“ hatte den Entwurf des 420 Seiten starken Papiers im Februar den Mitgliedern des Olsberger Stadtrates vorgestellt.

Hintergrund: Elf Kommunen im Hochsauerlandkreis haben sich gemeinsam mit dem HSK zusammengetan, um ein Klimaschutzkonzept für den HSK zu erarbeiten. Das Konzept soll dann auf der einen Seite einen formalen Rahmen bilden, in dem die beteiligten Städte und Gemeinden ihre eigenen Aktivitäten für den Klimaschutz aufbauen. Und zum anderen ist das Konzept eine wichtige Voraussetzung, um später Fördergelder generieren zu können – sowohl für die Stelle eines Klimaschutzmanagers wie auch für konkrete Projekte.

Mit Blick auf den künftigen Klimaschutz werden in dem Entwurf des Konzepts 25 Maßnah-men auf Kreisebene vorgeschlagen – neben drei Top-Maßnahmen je Kommune gibt es auch eine Liste weiterer möglicher Maßnahmen. Besonderes Augenmerk liege dabei auf der Schaffung eines Akteurs-Netzwerkes auf Kreisebene, um so von den Erfahrungen der anderen Beteiligten profitieren zu können. Am 24. März 2023, so die aktuellen Planungen, soll das Klimaschutzkonzept durch den Kreistag verabschiedet werden.

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