Stadt Olsberg gibt Bauwilligen mehr zeitlichen Spielraum

Mehr zeitlichen Spielraum bekommen Bauwillige in der Stadt Olsberg. Der Rat der Stadt Olsberg gab in seiner Sitzung, 16.03.2023, grünes Licht für eine Neufassung der Richtlinie zur Zuteilung von Wohnbaugrundstücken. Sie gilt ab sofort für alle bereits abgewickelten Verkäufe sowie alle zukünftigen Grundstückskaufverträge für städtische Wohnbaugrundstücke. Wichtigste Änderung:

Mit der Errichtung des Bauvorhabens ist innerhalb von 3 statt 2 Jahren nach Vertragsabschluss zu beginnen. Es wird die Möglichkeit eingeräumt, die Frist zweimalig um jeweils 1 Jahr auf Antrag verlängern zu lassen. Über den Antrag auf Verlängerung der Baufrist entscheidet der Bürgermeister.

Grund: Die Kosten für den Hausbau sind erheblich gestiegen. Die Materialpreise betrifft das ebenso wie Energiepreise und Finanzierungskosten. Die CDU-Fraktion hatte den Antrag auf Verlängerung der Bauverpflichtung gestellt, weil der Bau eines Einfamilienhauses für viele Normalverdiener kaum mehr realisierbar sei. Die Stadtverwaltung schloss sich deren Auffassung an - diese Anpassung sei erforderlich und sinnvoll. Denn: Es sei nicht Ziel der Stadt Olsberg, bereits verkaufte städtische Baugrundstücke aufgrund einer verstrichenen 2-jährigen Baufrist wieder zurückzunehmen.

Nehmen Käuferinnen oder Käufer die zweimalige Verlängerungsoption der Baufrist in Anspruch, haben sie nun insgesamt 5 Jahre nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages Zeit, mit dem Bauvorhaben zu beginnen. Durch diesen zusätzlichen zeitlichen Puffer wird es den Bauwilligen oftmals ermöglicht werden, das Bauvorhaben trotz der schwierigen Rahmenbedingungen doch noch umzusetzen.

Der Rat der Stadt Olsberg stimmte mit großer Mehrheit für diese Änderung.

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