Stadt Olsberg: Kostenloser Grünschnittabfuhr im November 2022

Die Stadt Olsberg unterstützt mit einer separaten und kostenfreien Laub-, Baum- und Strauchschnittabfuhr alle Gartenbesitzer und Hobbygärtner im Stadtgebiet bei der umweltgerechten Beseitigung ihrer Gartenabfälle. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die diesen Service nutzen möchten, müssen sich zuvor per Karte oder online anmelden.
Anmeldungen sind in der Zeit vom 1. bis 30. November 2022 möglich – den genauen Abholtermin teilt das Entsorgungsunternehmen anschließend per E-Mail oder Postkarte mit. Die Anmeldung selbst ist einfach: Die dafür nötigen grünen Postkarten liegen im Bürgerservice der Stadt Olsberg, in den örtlichen Banken sowie bei allen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern im Stadtgebiet aus. Auch online ist eine Anmeldung über die Homepage der Stadt Olsberg unter www.olsberg.de möglich.
Am Abfuhrtag müssen Laub, Baum- und Strauchschnitt ab 6 Uhr gebündelt an der Straße zur Abfuhr bereitgestellt werden. Pro Grundstück können maximal 2,5 Kubikmeter Gartenabfälle angemeldet werden. Wichtig: Grasschnitt wird nicht mitgenommen.
Die Stadtverwaltung bittet darum, Baum- und Strauchschnitt handlich zu bündeln und auf maximal 1,50 Meter zu kürzen. Äste dürfen höchstens 15 Zentimeter dick sein, das Gewicht der jeweiligen Bündel sollte 25 Kilogramm nicht überschreiten. Zudem darf zum Bündeln nur Bindfaden verwendet werden, der anschließend verrotten kann.
Werden die Gartenabfälle in Säcken, Kartons oder Körben verpackt, dürfen diese Behälter nicht verschlossen oder zugebunden werden. Die Mitarbeiter des beauftragten Städtereinigungsunternehmens stellen die Behälter nach der Leerung wieder zurück. Straßen oder Gehwege dürfen durch die abgestellten Behälter - selbstverständlich - nicht versperrt werden. Für beschädigte Behältnisse übernimmt die Stadt Olsberg keine Haftung; zudem müssen Anlieger mögliche Verschmutzungen oder Abfall-Reste unverzüglich nach der Abfuhr von öffentlichen Verkehrsflächen entfernen.
Ganz wichtig: Die Stadt Olsberg weist darauf hin, dass die gelben Wertstoffsäcke nicht als Behälter für Laub und Strauchschnitt genutzt werden können. Sie sind ausschließlich dem Dualen System Deutschland („Grüner Punkt“) vorbehalten und dürfen nicht für die Strauchschnitt- oder Laubabfuhr zweckentfremdet werden.

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