Gasbeschaffungsumlage 2022 kommt nicht

Meschede/Bestwig/Olsberg. Die Bundesregierung hat am 29. September 2022 angekündigt, auf die eigentlich ab dem 1. Oktober 2022 geplante Gasbeschaffungsumlage zu verzichten. Auch wenn die Rücknahmeverordnung hierzu noch nicht formell erlassen wurde, ist für das heimische Kommunalunternehmen HochsauerlandEnergie GmbH (HE) nunmehr klar, dass die aufgrund dieser Gasbeschaffungsumlage bereits zum 1. Oktober 2022 gegenüber ihren Kundinnen und Kunden angekündigte Gastariferhöhung nicht mehr zum Tragen kommen wird.
„Ganz klar: Die angekündigte Mehrbelastung von 2,419 Cent (netto) je Kilowattstunde Gas wird von uns natürlich nicht erhoben“, erklärt HE-Geschäftsführer Christoph Rosenau: „Die Gasbeschaffungsumlage ist offensichtlich seit gestern Geschichte“.
Auf ein separates Anschreiben an alle ihre Kundinnen und Kunden wird die HE hierzu verzichten. Die Kundinnen und Kunden selbst brauchen auch nichts weiter zu unternehmen, kündigt Patricia Baumeister vom HE-Team an: „Die Kosten für die Gasbeschaffungsumlage werden in der Jahresabrechnung, die üblicherweise im Januar versendet wird, selbstverständlich nicht auftauchen. Unsere Anpassungsschreiben zur Gasbeschaffungsumlage aus dem August sind damit obsolet.“
Komplett weitergegeben an die Kundinnen und Kunden wird dagegen die auch weiterhin vom Bund beabsichtigte Mehrwertsteuersenkung beim Gas. Hier will die Bundesregierung beschließen, den Mehrwertsteuersatz auf Gas vom 1. Oktober 2022 bis zum März 2024 von 19 auf dann 7 Prozent zu senken. Auch hier wird die Veränderung durch die HE automatisch berechnet - die Kundinnen und Kunden müssen nichts unternehmen. “Weil für uns die Interessen unserer Kundinnen und Kunden im Vordergrund stehen, geben wir alle Vorteile, die im rechtlich zulässigen Rahmen des Energiebezugs möglich sind, gerne auch an unsere Kundinnen und Kunden weiter”, so HE-Geschäftsführer Christoph Rosenau.

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