Windenergie: Teilflächennutzungsplan Stadt Olsberg

Die Stadt Olsberg wird ihr Verfahren, einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie aufzustellen, weiter ruhen lassen. Das hat jetzt der Stadtrat mit breiter Mehrheit entschieden. Statt dessen soll gemeinsam mit den anderen HSK-Kommunen versucht werden, die eigenen Vorstellungen zum Ausbau der Windkraft in der Region künftig in die Regionalplanung einzubringen.
Hintergrund für diese Entscheidung: Die Bundesregierung hat neue rechtliche Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie im Binnenland gesetzt. Zentrale Änderung: Die Umsetzung der neuen Rechtslage soll über die Regionalpläne erfolgen – und nicht mehr wie bislang über kommunale Flächennutzungspläne. „Damit werden die Kommunen planerisch aus dem Spiel sein“, schreibt der städtische Rechtsberater Thomas Tyczewski von der Kanzlei Wolter Hoppenberg. Konkret: Spätestens bis 2027 muss ein gesetzlich festgelegter Flächenbeitrag für die Windkraft zur Verfügung stehen. Spätestens dann endet auch die kommunale Planungshoheit per Flächennutzungsplan – aber auch nur dann, wenn bis zum 1. März 2024 ein solches Planwerk in Kraft getreten ist.
Für den Fall der Stadt Olsberg sei das nicht zu schaffen, erläuterte Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereits Bauen und Stadtentwicklung. Denn allein für eine nötige Erneuerung der Artenschutzgutachten sei rund ein Jahr erforderlich. Die weiteren – gesetzlich vorgeschriebenen – Schritte zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes seien dann bis zum Ablauf der Frist nicht mehr umsetzbar.
Kontrovers, aber sachorientiert diskutierten die Mitglieder des Stadtrates die neue Lage. Ziel müsse es sein, auch weiter den – unstrittigen – Windkraft-Ausbau zu steuern, aber auch eine „Verspargelung“ zu verhindern, so CDU-Fraktionschefin Sabine Menke. Da die Steuerungswirkung über kommunale Flächennutzungspläne spätestens 2027 ende, sei der Weg, gemeinsam mit anderen HSK-Kommunen Einfluss auf die Regionalplanung zu nehmen, richtig. FDP-Fraktionsvorsitzender Dominik Stahl forderte dagegen, bis 2024 einen Flächennutzungsplan aufzustellen, um so zumindest bis 2027 eine Schutzwirkung zu haben – ein „ungesteuerter Wildwuchs“ müsse verhindert werden.
Für Bündnis 90 / Die Grünen dagegen bewertete Peter Bergmann eine Fortsetzung des Plan-Verfahrens als „Geldverschwendung“. Er äußerte die Hoffnung, dass es mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen nun zu einen zügigeren Ausbau der Windkraft komme: „Wenn wir so weitermachen wie bisher, werden die nachfolgenden Generationen erschreckende Auswirkungen zu spüren bekommen.“ Für die SPD erkundigte sich Fraktionschef Rudolf Przygoda, warum die Nachbarkommunen – im Unterschied zu Olsberg – weiter an ihren Plan-Verfahren festhalten. Die Verfahren seien dort weiter fortgeschritten, informierte Hubertus Schulte, so dass das Ziel, bis zum 1. März 2024 einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan aufzustellen, erreichbar sei.
Auf die Befürchtung von Ferdi Wiegelmann, dass ein Verzicht auf ein kommunales Plan-Verfahren einen völligen Verlust von Steuerungsmöglichkeiten bedeute, unterstrich Hubertus Schulte, dass auch dann keineswegs der komplette Außenbereich für die Windkraft freigegeben sei: „Alle Belange sind nach wie vor im Genehmigungsverfahren.“ Der Wasserschutz müsse im Bereich Bruchhausen ebenso berücksichtigt werden wie etwa der Artenschutz im Umfeld von Antfeld: „Es wird immer wieder Argumente geben, dass nicht überall Windkraft hinkommt.“ Und im Umkehrschluss sei die kommunale Raumplanung „in heutigen Zeiten eine sehr unsichere Sache“ – eine Vielzahl von kommunalen Flächennutzungsplänen sei von den Verwaltungsgerichten aufgrund ständig wechselnder rechtlicher Rahmenbedingungen gekippt worden.
Stephan Hoevels (SPD) plädierte dafür, „sich da einzubringen, wo es am vernünftigsten ist“. Und das sei nun eben nicht mehr der Weg über den Flächennutzungsplan, „sondern gemeinsam mit anderen Kommunen über die Regionalplanung.“ Das sah auch die Mehrheit des Stadtrates so: In geheimer Abstimmung votierten 23 Ratsmitglieder dafür, das Planverfahren weiter ruhen zu lassen – sechs Ratsmitglieder stimmten mit Nein, zwei enthielten sich.

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